Politische Bedeutung kommunaler Selbstverwaltung
Der Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes schreibt Bundesland, Kreis und Gemeinde zwingend eine aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung vor. Dementsprechend sollen sich die Gemeindeangehörigen aktiv am Leben in der Gemeinde und an deren Entwicklung beteiligen können.
In Niedersachsen sieht die Kommunalverfassung aus diesem Grunde verschiedene Formen der Beteiligung der Gemeindeangehörigen bzw. Landkreisangehörigen vor. Als Möglichkeiten der politischen Teilnahme sollen hier insbesondere erwähnt werden:
- Mitarbeit sachkundiger Gemeindeangehöriger in den Ausschüssen der Kommune
- Ehrenamtliche Tätigkeit auf kommunaler Ebene
- Mitarbeit in Parteien und Interessenvertretungen
- Teilnahme an den Kommunalwahlen
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Mitarbeit als Ratsmitglied
- Einwohnerantrag
- Einwohnerfragestunde
Politik auf kommunaler Ebene ist unmittelbar mit dem Leben der Bürgerinnen und Bürger befasst und geht damit alle an.
Klicken Sie sich gerne in die „Ratsinformationssysteme“ des Landkreises sowie der Samtgemeinden um und informieren Sie sich über die Sitzungstermine, Zusammensetzung der politischen Gremien und Tagesordnungspunkte.