Informationen zum Thema Jugend

Förderung der Jugendarbeit

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erkennt die im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz , nachfolgend KJHG) beschriebene gesellschaftliche Bedeutung von Jugendarbeit - und hier insbesondere die der in Jugendgruppen und -verbänden ehrenamtlich geleisteten Jugendarbeit - ausdrücklich an und gewährt daher im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Zuwendungen für diesen Arbeitsbereich.

Die ausführliche Beschreibung über Art und Höhe der Förderung findet sich in der folgenden pdf-Datei.

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