Abfallentsorgung

Abfallgebührensatzung - gültig seit 01.01.2011

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Lüchow-Dannenberg 

Aufgrund der §§ 5 und 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.10.2006 (Nds. GVBl. Seite 510) und der §§ 6 Absatz 1 und 12 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.03.2006 (Nds. GVBl. Seite 175) in Verbindung mit § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. Seite 41), und - § 20 der Satzung für die Abfallentsorgung für den Landkreis Lüchow-Dannenberg (Abfallentsorgungssatzung) vom 17.12.2003, jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg in seiner Sitzung am 13.12.2010 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen.

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