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Landkreis gibt Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerk (LK 127/2011)

Lüchow. "Prosit Neujahr!" In der Silvesternacht wird ausgelassen gefeiert und das neue Jahr mit dem traditionellen Mitternachts-Feuerwerk begrüßt. Doch durch Leichtsinn, Unachtsamkeit und durch zuviel Alkohol kommt es jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen und erheblichen Sachschäden. "Wer sich jedoch die Freude am eigenen Feuerwerk und an der Silvesterparty nicht verderben lassen möchte, der sollte ein paar Sicherheitsmaßnahmen beachten", gibt Brandschutzprüfer Andreas Arndt vom Landkreis zu Bedenken und warnt ausdrücklich vor Unfällen, wie bereits vor Weihnachten im Landkreis durch Böllerexplosionen geschehen.

Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das „Highlight“ des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fern halten", warnt Arndt.
Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern, Kanonenschlägen und Raketen unbedingt vermeiden und das Anzünden der Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der Silvester-Knaller ist es zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen.

Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit der Billigware. "Generell sollte nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckte „BAM-Zulassungsnummer“ und eine seriöse Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus", rät Arndt allen Feuerwerks-Begeisterten.
Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Was unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Deshalb nur soviel Pyrotechnik kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten dann an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Vorsicht: Ungeprüfte „Billig-Böller“ oder selbst gebastelte Silvester-Kracher sind lebensgefährlich!

Beim Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen und Böller immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie bspw. aus leeren Flaschen im Getränkekasten. Sie dürfen niemals in geschlossenen Räumen gezündet werden. "Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen", teilt Brandschutzprüfer Arndt mit.
Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. "Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert.  Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus)", so Arndt weiter. Besonders gefährdet sind Kinder. Arndt appelliert: "Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."

Insbesondere in Städten kommt es zum Jahreswechsel zu zahlreichen Balkonbränden. Daher sollte der Balkon schon vor dem Silvester-Feuerwerk um Mitternacht frei von brennbaren Gegenständen gehalten werden. Außerdem: Fenster, Dachluken sowie Terrassen- und Balkontüren in der Silvesternacht schließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung kommen können.

Auch zum Umgang mit Leuchtmunition aus Schreckschusswaffen gibt der Brandschutzprüfer wichtige Tipps: Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zulässig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten - entspricht. Wer zur Silvesterfeier bei einem Bekannten eingeladen ist, darf auch vom dortigen Grundstück geschossen werden, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt. Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten berechtigt.

Seit dem 1. Mai 2009 ist die Nutzung von sogenannten Himmelslaternen, hiermit sind unbemannte Heißluftballone aus Reispapier gemeint, untersagt ist. "Grund für dieses Verbot ist die große Gefahr, die von dem brennbaren Material und der offenen Flamme ausgeht, denn hierdurch kann am Landepunkt ein Feuer ausgelöst werden", so die eindringliche Warnung von Arndt.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 gewählt werden. "Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden", weiß Arndt. Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind Eltern oder andere Aufsichtpflichtige mitverantwortlich.

Feuerwerks-Regeln
1. Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
2. Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
3. Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden
4. Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
5. Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
6. Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
7. Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
8. Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
9. Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
10. Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden!

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