Katzenliebe - Katzenjammer (LK-104/2010)
Wie Katzenfreunde sich zum Wohl streunender Tiere verhalten sollten - Füttern allein ist keine Lösung!
Lüchow. Die sommerliche Urlaubszeit ist nicht selten die Zeit, in der verantwortungslose Katzenbesitzer ihre lästig gewordenen Tiere aussetzen. Das Aussetzen von Katzen ist jedoch kein Kavaliersdelikt - es ist gesetzwidrig. Ausgesetzt zu werden hat für die Tiere schlimme Folgen. Wenn sie überhaupt überleben, fristen verwilderte Katzen ihr Dasein oft unter erbärmlichen Umständen. Hunger, Infektionskrankheiten und Parasitenbefall bestimmen ihren Alltag. Die oft sehr zahlreichen Welpen verwilderter Katzen kommen nicht selten schon krank zur Welt und haben kaum eine Überlebenschance.
Was kann man als Katzenfreund tun, um diesen Tieren zu helfen? Die Tiere zu füttern ist KEINE Hilfe, wie ein Faltblatt der Initiative der Tierärztekammer Niedersachsen (www.tknds.de) informiert. Denn: "Es werden noch mehr Tiere angelockt, die sich 'dank' der Fütterung noch besser fortpflanzen können." Dr. Birgit Mennerich-Bunge vom Fachdienst "Veterinärwesen und Verbraucherschutz" der Kreisverwaltung weist auf ein weiteres Problem hin: "Wer eine Katze regelmäßig füttert, wird rechtlich zu ihrem Halter bzw. Betreuer - mit allen Pflichten, die damit einhergehen." Dazu gehören laut Tierschutzgesetz neben der Ernährung, die artgemäße Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung und auch die Kontrolle der Fortpflanzung. "Füttern, ohne die Katze zu kastrieren, ist tierschutzwidrig!" mahnt auch die Tierärztekammer.
Wer eine Katze im eigenen Garten bemerkt, sollte bedenken, dass auch gut versorgte Hauskatzen in größeren Revieren unterwegs sein können. Sie zu füttern, könnte weitere ungebetene Tiere anlocken. Zutrauliche Tiere, die häufiger im näheren Umfeld auftauchen, sind möglicherweise entlaufen. Diese Fundtiere können beim Fundbüro (in den Samtgemeinde-Verwaltungen) gemeldet werden. Bis der Besitzer gefunden ist, bleiben die Tiere in Obhut der Behörde.
Das Faltblatt "Katzenjammer... muss nicht sein!" bietet weitere Informationen und steht auf der Internetseite der Niedersächsischen Tierärztekammer zum Download zur Verfügung (unter www.tknds.de > "Service" > "Infobroschüren"). Zudem ist es beim Fachdienst "Veterinärwesen und Verbraucherschutz" der Lüchow-Dannenberger Kreisverwaltung erhältlich. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen auch bei weiteren Fragen gerne weiter: Tel.: 05841 - 120 286.